AufgabeAbgrabungen

Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (beispielsweise Kies- oder Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäuden und Nebenanlagen ist eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich. Abgrabungen von weniger als 500 Quadratmeter Fläche und einer Tiefe bis zu zwei Meter sind von der Genehmigungspflicht freigestellt.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bereich Miltenberg
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09371 501-363 oder 36409371 501-79365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.

Weitere Informationen:

Je nach Art des Vorhabens können eine Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich sein.

Notwendige Unterlagen:

Ein vollständiger Abgrabungsantrag ist wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Vorhabens. In der Regel müssen folgende Unterlagen beigefügt werden (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Amtlicher Lageplan M 1 : 5000 Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
  • Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
  • Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
  • Angaben/Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche

Die abgrabungsaufsichtliche Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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